All­mählich­keits­schäden

Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die nicht durch eine plötzliche Einwirkung eines einzelnen Ereignisses entstehen, sondern durch ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis (Feuchtigkeit, Dämpfe, Gase). Sie müssen aber, wenn Ihr Zuhause von einem solchen Schaden betroffen ist, nicht auf den Schadenkosten sitzen bleiben. Denn sie können von einer Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Ein klassisches Beispiel für einen Allmählichkeitsschaden am Gebäude ist beispielsweise Schimmelbefall, der durch langdauernde Durchfeuchtung der Wände erst nach und nach auftritt.

Definition des Entstehungszeitraums

Gesetzlich gibt es keinen festgelegten Zeitraum, ab wann von einem Allmählichkeitsschaden gesprochen werden kann. Der Zeitraum kann mehrere Wochen, Monate oder Jahre umfassen. In Einzelfällen wurden auch bereits schon einige Tage als Schadenszeitraum festgemacht.

Allmählichkeitsschäden immer häufiger versicherbar

Allmählichkeitsschäden waren über lange Zeit völlig von der Versicherungsleistung in der Gebäudeversicherung ausgeschlossen. Mittlerweile werden von vielen Versicherern Allmählichkeitsschäden gedeckt, meist aber nur über Zusatzklauseln. Voraussetzung für die Regulierung durch den Versicherer ist häufig eine sehr umfassende Prüfung des Sachverhalts, bei der (grobe) Fahrlässigkeit oder ein anderweitiges Verschulden des Versicherten als Schadensursache ausgeschlossen werden sollen.

Allmählichkeitsschäden mit einem Gebäudeversicherung Vergleich vorbeugen

Leider sind Allmählichkeitsschäden keine Seltenheit. Schützen Sie sich mit einer passenden Versicherung und nutzen Sie dazu unseren günstigen Wohngebäudeversicherung Vergleich. Sie haben es in der Hand.

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