Aufräumkosten

Unter dem Begriff "Aufräumkosten" ist in der Wohngebäudeversicherung die Kostenübernahme von Aufräumarbeiten nach einem Schadensfall zu verstehen. In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung nur versicherte Gegenstände, die direkt von einem Schaden betroffen sind. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Rohrbruch nur die Wiederherstellung der Wasserleitungen sowie baulichen Substanz den Versicherer zum Ersatz verpflichtet. Es geht bei der Regulierung lediglich um das Wiederherstellen des vorigen Normalzustands. Begleitende Aufwendungen, die sich daraus ergeben, wie beispielsweise das Entfernen durchweichter Fußbodenbeläge oder Holzmöbel, übernimmt die Wohngebäudeversicherung für gewöhnlich nicht.

Es gibt zahlreiche Beispiele an sogenannten Aufräumkosten, die in manchen Fällen mehrere Tausend Euro betragen. Sind keine Aufräumkosten Teil der Wohngebäudeversicherung, sind Versicherte dafür selbst aufzukommen. In den Aufräumkosten im Rahmen einer Gebäudeversicherung auch spezielle Maßnahmen inbegriffen, die zu einer zügigen Wiederherstellung des Altzustands führen. Dazu zählen unter anderem Belüftungs- sowie Trocknungsmaschinen, die nach Bränden und Wasserschäden eingesetzt werden. In Mitleidenschaft gezogene Tapeten oder Deckenverkleidungen können über die Kostenübernahme von Aufräumarbeiten durch Fachbetriebe erfolgen. Die Entsorgung übernimmt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls.

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