Brand­ver­sicher­ung

Die Brandversicherung ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Brände, Explosionen oder Blitzschlag verursacht werden. Nach einem Brand kommt die Versicherung für die Kosten der Wiederherstellung Ihrer Immobilie auf, in der Regel auch für Löschwasserschäden und erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Brand. In früheren Zeiten war eine Brandversicherung, auch Feuerversicherung genannt, Pflicht für jedes Gebäude. Heute ist die Versicherung gegen Brandschäden bei privaten Gebäuden in die Wohngebäudeversicherung integriert. Es besteht aber für privat genutzte Gebäude keine Versicherungspflicht mehr. Neben Brand-/Feuerrisiken versichern Wohngebäudeversicherungen standardmäßig auch die Risiken Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Für Gebäude, die als Gewerbeimmobilien eingestuft werden (überwiegende gewerbliche Nutzung) ist eine eigene Brandversicherung jedoch weiterhin Pflicht. Bei einer Baufinanzierung wird ein entsprechender Versicherungsschutz häufig ebenfalls zwingend verlangt. Bei Häusern, die sich noch im Rohbau befinden, kann eine sogenannte Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen werden, um im Brandfall versichert zu sein. Sie wird dann nach Fertigstellung des Hauses in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt. Entscheidend für die Höhe des Versicherungsschutzes der Brandversicherung ist der Brandversicherungswert.

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