Bruchschäden

Als Bruchschäden werden in der Gebäudeversicherung Beschädigungen an Wasser- und Schmutzwasserrohrleitungen sowie an Ab- und Zuleitungen verschiedener Anlagen bezeichnet, die beispielsweise durch Frost hervorgerufen wurden. Ausgeschlossen sind Schäden, welche direkt durch schuldhaftes Verhalten Dritter herbeigeführt wurden. Dazu zählt zum Beispiel ein Rohrbruch, der beim Umgraben des Gartens durch einen Spaten verursacht wurde.

Rohrbruchschäden im Sinne der Wohngebäudeversicherung umfassen je nach Versicherer neben Wasser Zu- und Abläufen auch Dampfheizungen, Klima- sowie Wärmepumpanlagen, solarbetriebene Heizungsanlagen, Warmwassersysteme sowie Lösch- und Berieselungsanlagen. In der Regel sind auch Geräte wie Warmwasserboiler sowie Heizkörper in der Gebäudeversicherung eingeschlossen, wenn diese infolge von Bruchschäden in Mitleidenschaft gezogen wurden. Mitversichert sind bei entsprechendem Versicherungsschutz sämtliche Zu- und Ableitungsschläuche, welche an Rohre oder andere Leitungen montiert sind. Zudem zählen Installationen wie Armaturen, Wassermessgeräte sowie Badezimmerausstattungen wie Badewannen oder Waschbecken zu den mitversicherten Objekten, wenn diese durch Frost beschädigt wurden.

Voraussetzung für eine Schadensregulierung durch die Wohngebäudeversicherung ist, dass sich die Bruchschäden im Wohngebäude oder auf dem mitversicherten Grundstück befinden. In der Regel endet der Versicherungsschutz bei Bruchschäden, die unterhalb der Gebäudebodenplatte liegen. Sollen Rohrleitungen oder Installationen unterhalb der Bodenplatte mitversichert werden, bieten viele Versicherungen hier eine Zusatzoption gegen Aufpreis an. Mehr Informationen dazu gibt es bei GELD.de, wo auch im Wohngebäudeversicherung Vergleich die verschiedenen Leistungen einsehbar sind.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich