Folgeschäden

Als Folgeschäden werden in der Wohngebäudeversicherung die Schäden genannt, welche sich nach dem ursprünglichen Schaden ergeben beziehungsweise ergeben könnten.

Deckt ein Sturm zum Beispiel ein Hausdach ab, handelt es sich hier um einen Erstschaden. Ein Folgeschaden würde eintreten, wenn am nächsten Tag Regen in den Dachstuhl dringt und beispielsweise die Wärmedämmungen sowie Trägerbalken vollständig durchnässen würde. Entwurzelt ein Sturm einen Baum, der auf den Gartenzaun fällt, ist Letzteres als Folgeschaden zu betrachten. Überwiegend beinhalten die Policen der Versicherungsgesellschaften Folgeschäden in der Wohngebäudeversicherung. Bei manchen Anbietern wird dieser Versicherungsschutz optional angeboten, wie der Wohngebäudeversicherung Vergleich von GELD.de zeigt.

Vorsicht ist bei Folgeschäden geboten, wenn es um eine mögliche Abwendung von Schadensvergrößerungen geht. Versicherte werden meist von den Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, eventuelle Folgeschäden zu verhindern, sofern ihnen dies möglich ist und sie diese erkennen konnten. Auf der anderen Seite sehen manche Versicherungsgesellschaften eigenständige Aktivitäten bei Folgeschäden ohne Rücksprache nicht gern. Diese führen nicht selten zur Leistungsverweigerung von Versicherungsgesellschaften. Dies zum Beispiel der Fall, wenn keine Soforthandlungen erforderlich sind, wie unter anderem das Herausnehmen beschädigter Bodenbeläge. Manche Folgeschäden sind nicht sofort nach einem Erstschaden erkennbar. In der Regel bedienen sich Versicherungsgesellschaften hier Verjährungsfristen. Nur während dieser Zeitspanne können Folgeschäden als Versicherungsschäden geltend gemacht werden.

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