Überspannungsschäden

Kommt es in der Folge eines Blitzschlags oder anderen Stromspannungsstörungen zu einem Schaden an einem elektrischen Gerät, so spricht der Versicherungsexperte von einem Überspannungsschaden oder auch Induktionsschaden. Bei Überspannungsschäden mit Blitzursache ist dieser entweder in der nahen Umgebung einer Immobilie oder aber bei dem Stromversorger eingeschlagen. Letztere verfügen zwar über umfangreiche Schutzvorkehrungen gegen Überspannung, aber dennoch ist die Möglichkeit einer Überspannung durch Blitze nicht vollständig abzuweisen. Ohne Fangleitungen und Blitzableiter an einer Immobilie gelangt die geballte Energie eines Blitzes durch Telefon- und Stromleitungen und sorgt für eine Überspannung und eine Hitzeentwicklung. Dies verursacht Sengschäden an den Stromleitungen und/oder Beschädigungen an elektrischen Geräten. Am meisten betroffen sind empfindliche Geräte, wie Fernseher und Computer.

In einer Wohngebäudeversicherung können Überspannungsschäden nur dann mitversichert werden, wenn außer den Überspannungsschäden an elektrischen Geräten auch anderswo am versicherten Objekt Schäden durch einen eingeschlagenen Blitz vorhanden ist. Das bedeutet, ein Blitzeinschlag muss erkennbar sein oder falls dieser beim Stromversorger einschlug, von dort bestätigt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht dem Versicherer einen klaren Nachweis über Schäden durch Blitzschlag zu erhalten.

Bei Induktionsschäden wird zwischen zündendem Blitz sowie kaltem Blitzschlag unterschieden. Bei einem zündenden Blitz kommt es zu einer starken Hitzeentwicklung, welche ein Feuer zur Folge haben kann. Entstehen daraus Schäden, sind diese durch eine Brandversicherung abgedeckt. Bei einem kalten Blitzeinschlag bleibt die Entstehung eines Feuers aus. Allerdings kommt es zu einer rapiden Hitzeentwicklung für wenige Bruchteile von Sekunden in Objekten, die Wasser enthalten. In der Folge dehnt sich das erhitzte Wasser aus und beschädigt zum Beispiel Wandverputz über elektrischen Leitungen.

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