Ratgeber

Ist die Gebäudeversicherung bei Hauskauf Pflicht?

Wollen Sie eine Immobilie kaufen und finanzieren Sie einen Teil des Kaufpreises über eine Bank, ist der Abschluss einer günstigen Wohngebäudeversicherung meist unumgänglich. Denn in der Regel wird die Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf oder Wohnungskauf seitens der finanzierenden Banken verlangt. Schließlich stellt die Immobilie für das Kreditinstitut eine Sicherheit dar, sollten die Kreditraten nicht mehr bedient werden. In einem solchen Fall könnte die Bank das Haus veräußern, um die noch offenen Darlehensforderungen decken zu können. Sehr oft steht und fällt die Baufinanzierung mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung. So wird der Kredit nur eingeräumt, wenn sich der Kreditnehmer im Gegenzug dazu verpflichtet, für die Bausubstanz geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Und hierzu gehört eben auch eine Wohngebäudeversicherung. Als Nachweis verlangen die Banken zumeist die Vorlage einer entsprechenden Police.

Der Gesetzgeber selbst schreibt dem Bauherrn sowie Immobilienkäufer den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung zwar nicht vor. Dennoch sollte es allein schon im Interesse des Kreditempfängers sein, seine Immobilie gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Co. abgesichert zu wissen. Denn ein etwaiger Schaden könnte im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten.

Soll die Immobilie erst noch gebaut werden, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung ebenfalls empfehlenswert. Diese bietet in der Bauphase Schutz vor den Risiken Feuer, Sturm und Hagel. Es macht durchaus Sinn, die Feuerrohbauversicherung gemeinsam mit bzw. als Teil der Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Denn dann wird sie bis zur Fertigstellung des Gebäudes zumeist als kostenfreier Zusatz angeboten. Der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung beginnt automatisch, sobald das Haus bezugsfertig ist und die Feuerrohbauversicherung dabei erlischt.

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