Im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung bestehen für Sie als Wohnungs- oder Hausbesitzer einige Pflichten, die Sie im eigenen Interesse bei Vertragsabschluss, aber auch, während der Versicherungsvertrag läuft, unbedingt beachten sollten.
Pflichten bei Versicherungsabschluss und während der Vertragslaufzeit
Bevor Sie einen Vertrag zur Wohngebäudeversicherung abschließen und während ihr Versicherungsvertrag läuft, achten Sie bitte auf folgende Pflichten (auch Obliegenheiten genannt):
- vorvertragliche Anzeigepflicht
- Meldepflicht
- Zahlpflicht
- Sorgfaltspflicht
Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist es wichtig, dass der Versicherungsantrag ehrlich und vollständig ausgefüllt wird. Sollte es im Laufe der Zeit zu Gefahrenerhöhungen durch An- oder Umbauten am Gebäude, Modernisierungsmaßnahmen oder längeren Leerstand kommen, ist dies dem Versicherer baldmöglichst mitzuteilen. Andernfalls sind diese Nachrüstungen nicht versichert. Gleiches gilt, wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert und es nicht mehr rein privat, sondern ganz oder teilweise gewerblich genutzt wird. Ebenfalls selbstverständlich: Die Zahlpflicht. Kein Versicherer bietet seine Leistungen umsonst an, weswegen Sie ihre Versicherungsprämien stets pünktlich und regelmäßig zahlen sollten.
Im Bereich der Sorgfaltspflicht gehört es zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, schädliches Handeln - ob fahrlässig oder vorsätzlich - grundsätzlich zu vermeiden. So sollte beispielsweise dem Einfrieren der Wasserleitungen stets vorgebeugt und das Gebäude dazu ausreichend beheizt werden. Zu den Obliegenheiten des Hauseigentümers gehört es außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass das Haus instandgehalten wird. Sollten Mängel entstehen oder erst im Nachhinein erkennbar sein, sind möglichst zeitnah entsprechende Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten, um noch größere bzw. Folgeschäden zu vermeiden. Auch selten oder gar nicht genutzte Gebäudeteile sind regelmäßig auf Mängel zu kontrollieren. Darüber hat der Hausbesitzer die Einhaltung gesetzlicher Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Hausbesitzer-Pflichten im Schadenfall
Sollte Ihr Haus oder Ihre Wohnung durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört worden sein, halten Sie bitte folgende Pflichten ein, damit Sie keine Leistungskürzung seitens des Wohngebäudeversicherers riskieren:
- Schaden-Anzeigepflicht
- Mitwirkungspflicht
Kommt es zu einem Schadenfall, ist dieser dem Versicherer im Rahmen der Anzeigepflicht sofort mitzuteilen. Grundsätzlich besteht die Pflicht, Schäden abzuwenden oder zumindest zu mindern und Maßnahmen zu unterlassen, die den Schaden noch erhöhen könnten. Der Ort des Schadens ist, soweit möglich und erforderlich, abzusichern. Danach sollte der Schaden so gewissenhaft wie möglich dokumentiert und im Falle einer Straftat die Polizei verständigt werden.
Zudem besteht für den Hauseigentümer eine Mitwirkungspflicht, gemäß der er bei der Klärung des Schadenfalls zur Mitarbeit verpflichtet ist. Hierzu gehört auch die Verhinderung von Folgeschäden, sofern dies dem Hausbesitzer möglich und zumutbar ist. Kommt es beispielsweise während eines Sturmes zur Beschädigung des Daches, kann dieses provisorisch abgedeckt werden. Ist die Gefahr eines Unfalls durch herabfallende oder umstürzende Gebäudeteile zu hoch, sollte zumindest der gefährdete Bereich vor dem Haus (z. B. Gehweg) abgesperrt und mit Warnhinweisen versehen werden. Dabei gilt grundsätzlich, dass das Schadensbild nicht verändert werden sollte, bis sich ein Sachverständiger (im Namen der Versicherer) ein genaues Bild von der Lage gemacht hat. Demnach sind eigenmächtige Reparaturen ohne Absprache mit dem Versicherer zu unterlassen.
Was geschieht, wenn der Hauseigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt?
Was passiert bei:
- unrichtigen Angaben im Versicherungsvertrag,
- ausbleibender oder häufig verzögerter Zahlung des Versicherungsbeitrags,
- verspäteter Schadenmeldung,
- Schadensbehebung (Reparatur, Austausch) ohne Zustimmung des Versicherers
- oder Verletzung weiterer Hausbesitzer-Pflichten?
Kommen Sie als Immobilienbesitzer – egal ob Hauseigentümer oder Wohnungsinhaber – Ihren Obliegenheiten nicht oder nur in unzureichendem Maße nach, kann das den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall oder gar die Kündigung des Vertrages durch den Wohngebäudeversicherer nach sich ziehen. Letzteres gilt vor allem bei falschen Angaben bei der Antragstellung.