Ratgeber

Zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Mietausfall?

Ja, die Gebäudeversicherung kommt im Schadensfall auch für einen Mietausfall oder Mietminderung auf. Schäden an vermieteten Wohnungen oder Häuser können für Vermieter mit einem hohen finanziellen Risiko einhergehen, zu dem auch Mietausfall zählt. So droht das Ausbleiben von Mieteinnahmen dann, wenn die Wohnung nach einem Leitungswasserschaden vollständig unter Wasser steht oder das Dach über der Penthousewohnung größtenteils abgebrannt ist oder durch einen Sturm abgedeckt wurde. In derartigen Fällen trägt der Versicherer den Mietausfall.

Welche Mietkosten werden übernommen?

Unter Miete ist dabei nicht die Warmmiete zu verstehen. Vielmehr fallen Kaltmiete einschließlich der fortlaufenden Mietnebenkosten darunter – und dies auf der Grundlage des am Wohnort üblichen Mietwerts. In den Bereich der Nebenkosten fallen unter anderem Zahlungen für:

  • Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung
  • Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice
  • Abwasser
  • Beleuchtung
  • Haftpflicht- und Sachversicherungen
  • Grundsteuer

Die Zahlung für Mietausfall gleicht die finanzielle Lücke aus, die dadurch entsteht, dass Mieter die Zahlung von Kaltmiete sowie fortlaufende Mietnebenkosten teilweise oder ganz einstellen.

Regelung bei unvermieteter Wohnung

Haben auch unbewohnte bzw. leerstehende Wohnungen einen Schaden davongetragen, können Sie hierfür keine Ersatzansprüche geltend machen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie nachweisen können, dass ein Mietverhältnis zeitnah zustande gekommen wäre.

Regelung bei Selbstnutzern

Zahlungsansprüche gegen den Wohngebäudeversicherer können ausschließlich Eigentümer erheben. Sind von Ihnen selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, wird der ortsübliche Mietwert ersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Immobilie nicht zugemutet werden kann. Besteht eine Zumutbarkeit für den Verbleib in der Wohnung, wird kein Mietwertersatz geleistet.

Ab wann und wie lange zahlt die Versicherung für Mietausfall?

Für welchen Zeitraum die Leistungen durch den Gebäudeversicherer erbracht werden, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Während preisgünstige Angebote hier eine Haftzeit von 12 Monaten vorsehen, leisten bessere Tarife sogar bis zu 36 Monaten, gerechnet seit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Ist die Wohnung bereits vor Ablauf dieser Frist wieder bewohnbar, so haben Sie keinen weiteren Anspruch auf eine Kostenerstattung für die noch fehlenden Monate. Je nach Art des Gewerbes wird bei gewerblich genutzten und vermieteten Räumen ebenfalls ein Mietausfall von der Versicherung ersetzt. Um in Erfahrung zu bringen, wie lange die einzelnen Versicherer den Mietausfall oder Mietwert ersetzen, kann ein Vergleichsrechner zu Rate gezogen werden. Auf GELD.de lassen sich gleich die Leistungen mehrerer Versicherer kostenlos und unverbindlich miteinander vergleichen.

Wohngebäude­versicherung
Testsieger und mehr als 200
Tarifkombinationen im Vergleich