Ratgeber

Was ist bei der Rauchmelderpflicht zu beachten?

Jahr für Jahr sterben zwischen 600 und 800 Menschen in Deutschland durch einen Wohnungsbrand. Um diese Zahlen deutlich zu senken hat die Regierung beschlossen die Rauchmelderpflicht zu verschärfen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung wurde an die einzelnen Bundesländer delegiert. So sollte eine schnelle Umsetzung ermöglicht werden. Da Rauchmelder die Sicherheit der Bewohner im Brandfall deutlich erhöhen, ist dieser Vorstoß von entscheidender Bedeutung. Entsprechend dieser Verpflichtung haben auch die verschiedenen Gebäudeversicherungen ihre Policen geändert, um der veränderten Gesetzeslage gerecht zu werden. Dennoch gibt es noch immer deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Rauchmelder Pflicht in den Bundesländern

Die statistischen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Aus diesem Grund haben sich praktisch alle Bundesländer entschlossen, die verpflichtende Anbringung von Rauchmeldern gesetzlich zu verankern. Allerdings gibt es je nach Bundesland unterschiedlich starke Pflichten und vor allem unterschiedliche Zeitpläne, bis zu welchem Datum die Rauchmelder verpflichtend angebracht werden müssen. Dies hängt unter anderem auch von der Art der Immobilie ab. Während bei Neuimmobilien in den meisten Bundesländern bereits jetzt Rauchmelder verpflichtend angebracht werden müssen, sieht dies bei Bestandsimmobilien noch anders aus. Hier wird unterschieden zwischen Einbaufristen und Nachrüstfristen. Diese sind gesetzlich verankert und müssen eingehalten werden.

Wer ist für den Einbau und die Wartung zuständig?

Bisher konnten Mieter freiwillig den Einbau von Rauchmeldern vornehmen. Mit der gesetzlichen Einbaupflicht für Rauchmelder werden jedoch Vermieter und Hausverwalter in den Fokus gerückt. Denn diese sind für die rechtzeitige Montage und die regelmäßige Wartung der Rauchmelder in ihren Immobilien verantwortlich. Dies kann zu skurrilen Situationen führen. Denn Wohnungs- und Immobilieneigentümer müssen die Installation der Rauchmelder dokumentieren können.

So müssen selbst bei bestehenden Rauchmeldern von Mietern neue Geräte der Vermieter eingebaut werden. Dabei ist laut DIN 14676 eine jährliche Überprüfung der Rauchmelder vorgesehen. Mit einem Gerätepass und Wartungsheft lässt sich die Anbringung und Prüfung der Geräte nicht nur umfassend und leicht strukturieren, sondern auch problemlos nachweisen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Einbaupflicht vor dem Gesetzgeber oder vor der Wohngebäudeversicherung dokumentiert werden muss.

Korrekter Einbau der Rauchmelder

Um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten, müssen Rauchmelder korrekt und passend installiert werden. Laut den gesetzlichen Vorschriften müssen die Rauchmelder in allen Räumen einer Wohnung mit Ausnahme von Küche und Bad angebracht werden. Die Rauchmelder müssen:

  • immer an der Zimmerdecke befestigt werden,
  • mindestens 50 cm Abstand zu Wänden oder Möbelstücken einhalten,
  • nach Möglichkeit in der Mitte des Raumes installiert werden.

Darüber hinaus dürfen die Rauchwarnmelder nicht in stark zuggefährdeten Bereichen, beispielsweise nahe von Lüftungsauslässen installiert werden. Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, können die installierten Rauchwarnmelder schnell und effektiv einen Brand frühzeitig melden und somit Leben retten.

Rauchmelder und die Gebäudeversicherung

Als Besitzer einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung sollte eine gute Gebäudeversicherung zu den Selbstverständlichkeiten gehören. Diese Versicherung greift im Schadensfall und schützt den Eigentümer oder Vermieter vor den Kosten zur Schadensbeseitigung. Wer allerdings auf die Installation von Rauchmeldern verzichtet oder diese und deren Wartung nicht zweifelsfrei nachweisen kann, für den kann es teuer werden. Zum einen ist mit einem Verlust oder zumindest einer Minderung des Versicherungsschutzes zu rechnen, da die Versicherungen hier drastisch die Leistungen kürzen. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall bleiben Sie als Immobilienbesitzer auf den Kosten für die Brand- und Personenschäden sitzen.

Doch neben der Leistungskürzung durch die Wohngebäudeversicherung kann es strafrechtlich schnell zu Problemen kommen. Da gesetzliche Vorgaben bewusst nicht eingehalten wurden, kann einem Immobilienbesitzer im schlimmsten Fall sogar Vorsatz unterstellt werden. Hier kann es zu einer strafrechtlichen Haftung gegenüber anderen Geschädigten kommen. Da die Anbringung von Rauchmeldern jedoch nicht durch Kontrollinstanzen überprüft wird, sondern erst im Schadensfall nachgewiesen werden muss, sind Gerätepass und Wartungsheft von enormer Bedeutung. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann vom Abschluss einer umfassenden Gebäudeversicherung nur profitieren.

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