Ratgeber

Kann ich den Beitrag der Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Um Kosten zu sparen, fragen sich viele Immobilienbesitzer: "Ist der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?" Die Regelung hierzu ist eindeutig. Eine Gebäudeversicherung für selbstgenutztes Wohneigentum kann steuerlich nicht abgesetzt werden. Denn ein Grundsatz zur Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen über die Steuererklärung besagt: Um steuerlich absetzbar zu sein, müssen Versicherungen der eigenen Absicherung dienen. Dies bedeutet, dass nur Versicherungspolicen, die eine Gefahr für das eigene Leben absichern und demnach der Vorsorge dienen, berücksichtigt werden können. Geht es hingegen ausschließlich um die Absicherung des Eigentums, wie dies bei einer Gebäudeversicherung der Fall ist, sind die Beiträge hierzu grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar.

Wohngebäudeversicherung in Ausnahmen doch absetzbar

Werden ein oder mehrere Räume in dem Gebäude als Arbeitszimmer genutzt, sind die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung sowie weitere Kosten anteilig steuerlich absetzbar. Die Gesamtkosten für das Arbeitszimmer werden dabei nach folgender Formel umgerechnet:

Quadratmeter Arbeitszimmer x 100 / Gesamt-Quadratmeterzahl des Gebäudes

Bei einem Gebäude mit 250 Quadratmeter und einem Arbeitszimmer von 20 Quadratmeter dürfen demzufolge 8 Prozent der Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Vom Wohnraum muss sich das Arbeitszimmer jedoch klar abgrenzen lassen.

Eine anderslautende Regelung gilt, wenn durch die Immobilie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Wurde die Ausgabengrenze von 1.500 Euro nicht erreicht, so kann die Versicherung in der Steuererklärung aufgeführt werden. Nicht selten wird diese Grenze jedoch bereits anhand der Beiträge zur Krankenversicherung überschritten, die ebenfalls steuerlich absetzbar sind. In diesem Fall wirken sich die Beiträge zur Gebäudeversicherung trotz Absetzbarkeit nicht steuermindernd aus.

Steuerlich abzugsfähig ist eine Feuerrohbauversicherung, sofern der Bauherr dem Finanzamt nachweisen kann, dass das Gebäude ausnahmslos mit dem Ziel erbaut wird, Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung zu generieren.

Privatpersonen sollten angesichts der mangelnden Absetzbarkeit zumindest darauf achten, dass sie nicht mehr als nötig für eine gute Wohngebäudeversicherung bezahlen. Dies gelingt am besten mit Hilfe eines Vergleichsrechners. Auf GELD.de lassen sich Beiträge sowie Leistungen kostenfrei und völlig unverbindlich miteinander vergleichen.

Zusammenfassend gilt zur steuerlichen Absetzbarkeit:

1. Die Beiträge zur Gebäudeversicherung sind für Privatpersonen und Mieter nicht steuerlich absetzbar.

2. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist auch nicht über die Einkommenssteuer möglich.

3. Ausnahme: Der Anteil des Beitrags für ein Arbeitszimmer darf angesetzt werden.

4. Vermieter können die Wohngebäudeversicherung ausschließlich über die Betriebskosten abrechnen.

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