Ratgeber

Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Um die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung für den Großteil der Hauseigentümer bezahlbar zu gestalten, sehen sämtliche Versicherungsgesellschaften diverse Ausschlüsse in ihren Bedingungen vor. Zu den klassischen Ausschlüssen einer Grundabsicherung zählen etwa Schäden durch:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie Ihr Haus im Winter nicht beheizen und dadurch die Wasserleitungen einfrieren. Oder es treten Schäden durch Schnee, Hagel, Schmutz oder Regen auf, weil die Fenster unverschlossen oder undicht waren.
  • Sachen, die ihrem Zweck nach bewusst Feuer bzw. Wärme ausgesetzt werden, z. B. Kaminbrand
  • Kriegsereignisse und inneren Unruhen
  • Kernenergie
  • Sturm, sofern nicht mindestens Windstärke 8 nach Beaufort vorliegt (entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde)
  • Erdbeben, Erdrutsch, Erdbeben, Erdfall
  • Schneedruck, Lawinen
  • Ableitungsrohre, die außerhalb des Gebäudes liegen oder unter dem Haus verlaufen
  • Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Behältnissen
  • Sturmflut und Überschwemmung
  • Plansch- und Reinigungswasser
  • Schwamm, Hausschwamm
  • Schäden, die während eines Umbaus entstanden sind, woraufhin das Gebäude unbenutzbar ist

Neben dem Hauptgebäude können übrigens Nebengebäude über die Gebäudeversicherung geschützt sein. Allerdings sind nur die Nebengebäude versichert, die in der Police benannt sind. Hierbei kann es sich etwa auch um Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen handeln. Photovoltaik-, Geothermie-, Solar- und Wärmepumpenanlagen gelten ebenfalls als versichert, sofern sie in der Versicherungssumme berücksichtigt sind und im Versicherungsschein erwähnt werden.

Gebäudeversicherung: Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind im Standardpaket einer Gebäudeversicherung nicht enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich versichert werden:

Um auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch versichert zu sein, ist der Abschluss einer Elementarversicherung erforderlich. Zumeist handelt es sich um einen separaten Baustein, der beim Gebäudeversicherung Vergleich mit ausgewählt werden kann.Nur selten ist dieser fester Bestandteil des Tarifangebots.

Glasschäden sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, wenn sie auf eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) zurückzuführen sind. Gehen Fensterscheiben oder die Glastür hingegen z.B. aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens des Versicherten oder eines Dritten zu Bruch, kommt die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden auf. Für solche Fälle braucht es eine Glasversicherung, mit der sowohl Gebäude- wie auch Mobiliarverglasungen und Keramikkochflächen abgesichert werden können. Auch diese Versicherung ist ein optionaler Baustein in der Wohngebäudeversicherung.

Über die Wohngebäudeversicherung sind keine Gegenstände abgedeckt, die nicht mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sind (z.B. Rasenmäher oder Gartenmobiliar). Geht es um die Absicherung des Inventars wie Möbel, Kleidung, Geschirr, Bücher, Sportgeräte, Werkzeuge oder Wertsachen wie Schmuck und Bargeld, so wird eine Hausratversicherung benötigt. Gleiches gilt für Ein- und Umbauten, die Mieter auf eigene Kosten durchführt haben.

Gegen Feuer sind ausschließlich bezugsfertige Gebäude versichert. Soll in der Bauphase auch der Rohbau hiergegen versichert gelten, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung erforderlich.

Wer baut, ist während der gesamten Bauzeit für die Sicherheit auf der eigenen Baustelle verantwortlich. So haftet der Bauherr für Risiken, die etwa von ungesicherten Baumaterial oder Baugruben ausgehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

Die Gebäudeversicherung kommt nur für Sachschäden auf. Was vielen nicht bewusst ist: Das Haftpflichtrisiko der Eigentümer von Wohnimmobilien - z. B. bei Verletzung der Streu- und Räumpflicht - kann nur eine Privathaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernehmen. Letztere Versicherung ist für Vermieter von Häusern sowie Grundstücken unerlässlich. Denn sie deckt die Haftung aus der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen ab, während die Privathaftpflichtversicherung nur bei selbstgenutzten Immobilien schützt. Wird etwa ein vorm Haus parkendes Auto durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt, kommt diese Versicherung für den Sachschaden auf. Verletzt sich eine Person beim Sturz auf vereistem Gehweg, weil der Eigentümer seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen ist, springt sie ebenfalls ein. Eine Wohngebäudeversicherung sieht dagegen in diesen Fällen keine Leistungen vor.

Eine Wohngebäudeversicherung kann nicht beansprucht werden, wenn es zum Streit mit dem Nachbarn wegen Lärmbelästigung oder mit der Gemeinde aufgrund der Höhe der Grundsteuer kommt. Auch hier ist wieder hervorzuheben, dass die Gebäudeversicherung nur Sachschäden absichert und keinen Rechtsschutz bietet. Schutz vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten genießen Sie nur mit einer Rechtsschutzversicherung.

Werden vom Gebäudeversicherer mehrere Tarifvarianten angeboten, so fallen die Ausschlüsse im Basispaket im Vergleich zu den Premiumtarifen deutlich strenger aus. Um zu erfahren, welche Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen in den Tarifen vorgesehen sind, lohnt ein Tarifvergleich auf GELD.de.

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