Die Wohnungsbauprämie wird in Deutschland als staatliche Subvention zur Wohnungsbauförderung gezahlt. Um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen sein, dessen jährlicher Sparbetrag dann in festgelegten Grenzen und mit Höchstbeträgen vom Staat bedacht wird. Die Prämie zur Wohnungsbauförderung erhalten Berechtigte nur, wenn deren Einkommen jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigt. Da es einen maximalen Sparbetrag gibt, der von der Prämie profitiert, werden darüber hinaus gehende Geldbeträge nur mit der üblichen Verzinsung für Bausparguthaben versehen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, sollte dies nur tun, wenn wirklich ein Bauspardarlehen zum Hausbau oder Wohnungskauf aufgenommen werden soll oder er kann als Arbeitnehmer die Subventionen in Anspruch nehmen.
Mit der Wohnungsbauprämie gefördertes Kapital - sieben Jahre fest gebunden
Eine Wohnungsbauprämie hat der Staat für Arbeitnehmer vorgesehen, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und die ein festgelegtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. In diesen Einkommensgrenzen wird neben dem Bruttoarbeitslohn auch die Anzahl der Kinder mit Freibeträgen berücksichtigt. Die staatliche Zulage gibt es sowohl für Alleinstehende und Ehepaare. Die Ehepartner müssen Arbeitnehmer sein und zusammen veranlagt werden. Die Prämie wird jährlich auf einen eingezahlten Sparbetrag geleistet, der regelmäßig vom Gesetzgeber erhöht wird. Für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren hat der Bausparer das Recht auf Förderung. In dieser Zeit darf er ebenso nicht auf sein gefördertes Kapital zugreifen. Tut er es dennoch, muss die Förderung zurückerstattet werden.