Erwerbsunfähigkeit

Eine Erwerbsunfähigkeit beschreibt einen Zustand, der Erwerbstätigen aufgrund geistiger oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine Arbeitstätigkeit auf Dauer nicht oder nur stark eingeschränkt erlaubt. Die Erwerbsunfähigkeit umfasst alle Berufsbranchen. Liegt zum Beispiel eine dauerhafte Rückenerkrankung vor, bei der keine Verbesserung zu erwarten ist und das Stehen, Sitzen oder Laufen im Arbeitsleben nicht lange ohne Schmerzen möglich macht, kann von einer Erwerbsunfähigkeit ausgegangen werden. Hat allerdings die Friseurin eine Farbmittelallergie, so fällt sie nicht in die Erwerbsunfähigkeit, weil Sie auf dem Arbeitsmarkt zahlreiche Berufsalternativen finden kann, bei denen sie nicht in Kontakt mit Färbemitteln kommt. Hier würde unter Umständen eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung greifen, wie sie im Vergleichsrechner-Portal von GELD.de günstig zu finden ist.

Für eine Erwerbsunfähigkeit ist zudem ein Zeitfenster Bestandteil der Beurteilung. Die Arbeitseinschränkung bezieht sich auf die mögliche Arbeitszeit, während sich die Berufsunfähigkeit auf eine mindestens 50 prozentige Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Hinblick auf die Tätigkeiten bezieht. Von einer Erwerbsminderung wird gesprochen, wenn eine Arbeitstätigkeit dauerhaft von weniger als sechs Stunden eingehalten werden kann. Zwischen einer Arbeitsverrichtung von drei bis sechs Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wer aus körperlichen oder geistigen Gründen täglich keine drei Stunden arbeiten kann, wird als voll erwerbsunfähig eingestuft.