Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit kann physisch oder psychisch bedingt sein. Sie liegt vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, am Arbeitsleben teilzunehmen und kein Arbeitsentgelt von mehr als 350 Euro im Monat erzielen kann. Seit dem 01.01.2001 spricht man nicht mehr von Erwerbsunfähigkeit, sondern benutzt die Bezeichnung Erwerbsminderung. Ein Berufsschutz ist nur noch für Personen mit dem Geburtstag vor dem 02.01.1961 vorgesehen. Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente liegt vor, sobald der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann der Versicherte hingegen nur noch zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag am Arbeitsleben teilnehmen. Bei einer vollständigen beziehungsweise teilweisen Erwerbsunfähigkeit wird bei Vorliegen der Wartezeit eine monatliche Rente durch den gesetzlichen Rententräger gezahlt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist von den eingezahlten Beiträgen abhängig, bei einer teilweisen Erwerbsminderung erfolgt die Auszahlung in halber Höhe.

GELD.de-Tipp: Die wichtigsten Versicherungen bei Erwerbsunfähigkeit sind:

(Stand 08/2010)